Sonntag, 15.06.2014
Stuttgart. Das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Einheitsfeierlichkeiten 2013 in Stuttgart wurden nun aus Mangel an Beweiseneingestellt. Im Verlaufe des Verfahrens – das offensichtlich zum Ziel hatte, linke und gewerkschaftliche Strukturen zu durchleuchten – war es unter anderem zu einer Hausdurchsuchung bei einer Gewerkschaftssekretärin und DNA-Abnahmen bei beiden Beschuldigten gekommen. Die Proteste gegen die Feierlichkeiten zum 3. Oktober 2013 in Stuttgart hatten unter anderem  zwei Demonstrationen am „Tag der Einheit“ selbst, Veranstaltungen und einem Open-Air-Kino umfasst. Den Beiden wurde vorgeworfen am 1. Oktober an einem Flashmob gegen eine geschichtsrevisionistische Ausstellung im zentral gelegenen Jugendhaus Mitte. Die Ausstellungstafeln, die den „Alltag in der Diktatur“ darstellen sollten und mit abenteuerlichen Behauptungen aufwarteten wie der, es habe in der DDR „keine Liebe“ gegeben, waren im Zuge des Flashmob entwendet.