logo-rotehilfe1+++ Aktivist zu Geldstrafe verurteilt +++ Weiterer Prozess und Kundgebung am 17.09 +++

Hier dokumentieren wir einen Kommentar des AK – Antirepression Freiburg zur Repression in Bezug auf die Proteste gegen die Pius Bruderschaft im vergangenen Jahr und zum Urteil am Montag gegen einen Aktivisten am Amtsgericht Freiburg:
Verurteilung von Pius Gegner – Kriminalisierung von Blockaden als
Gewalttaten
In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg wurde heute ein Aktivist verurteilt, der wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bei einer Blockade gegen die Piusbruderschaft 2013 in Freiburg angeklagt war. Das Gericht sah diesen Straftatbestand als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten zu 30 Tagessätzen zu je 18€.

Was war geschehen?
Die reaktionäre, homophobe, antifeministische Pius-Bruderschaft ist
jedes Jahr rund um Ostern mit ihrem sogenannten „Marsch für das Leben“, einem gruseligen Aufzug mit rund 100 Teilnehmern in der Innenstadt präsent.
2013 sahen sich die Pius-Brüder entlang ihrer Wegstrecke durchgehend mit Protest konfrontiert. Bereits an ihrem Startpunkt und im weiteren Verlauf ihrer Strecke stellten sich ihnen mehrmals Aktivistinnen und Aktivisten in den Weg. Der Aufzug wurde allerdings von der martialisch auftretenden Polizei durchgesetzt. So wurden Pius-Gegnerinnen und -gegner von aggressiven Beamten „massig vor Ort“ ( O-Ton des einzigen Zeugen beim Prozess, ein Freiburger Staatsschutzbeamte) gleich zu Beginn auf Fahrräder geschubst, vor eine fahrende Straßenbahn gedrängt oder über die gesamte Freiburger Einkaufsmeile geschoben.

Unbedingter Verfolgungseifer – Eine Freiburger Erfolgsgeschichte?
Seit dem Pius-Aufzug im vergangenen Jahr versuchen die Freiburger Ermittlungsbehörden in 55 Verfahren Blockadeversuche gegen den Aufzug der selbsternannten „Lebensschützer“ als “linksextremistische Gewalttaten” umzudeuten.

„Das Urteil verdeutlicht einen eindeutigen Verurteilungswillen. Die Begründung des Urteils blieb abstrus. Durch den Gummi-Paragraphen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ werden Verfahren konstruiert, die das legitime Mittel des zivilen Ungehorsam kriminalisieren und ein bloßes sich in den Weg stellen als aktive gewalttätige Handlung bewerten und verurteilen. Eine Farce!“, bewertet Jannis Blindler, Sprecher des Arbeitskreis Antirepression Freiburg, das heutige Urteil.

Das Urteil entspricht der politisch motivierten Agenda des Freiburger Staatsschutzes und soll dazu führen linken Protest im Vorhinein zu unterbinden und politisch engagierte Menschen einzuschüchtern. Offensichtlich wird dies daran, dass keiner der angeblich „geschädigten“ Beamten als Zeuge in dem Verfahren auftrat, sondern lediglich ein Beamter des Freiburger Staatsschutzes. Mehr noch: Auf den Videoaufnahmen ist deutlich zu erkennen, dass die Polizei keinesfalls an einer Deeskalation der betreffenden Situationen interessiert war.

“Der Ermittlungseifer der Staatsschützer führt zur Konstruktion von angeblichen Gewalttaten bei legitimen Blockaden”, kritisiert Blindler. Als solche „Gewalttaten“ eingeordnet und damit auf eine Stufe mit Nazigewalt gestellt, ließen die 55 eingeleiteten Verfahren, von denen der Großteil eingestellt wurde, die Statistik des Verfassungsschutzes massiv in die Höhe schnellen. Die Vermutung, dass durch eine solche Praxis gezielt Politik gegen linke Bewegungen gemacht wird, liegt mehr als nahe.

Wir lassen uns nicht einschüchtern! Weiterer Prozess Mitte September.
Umso wichtiger ist es sich dieser Einschüchterungsstrategie offensiv und kollektiv entgegenzutreten! Nur so können wir zum einen Öffentlichkeit schaffen und sensibilisieren und zum anderen dieser Praxis in Zukunft einen Riegel vorschieben.

„Es ist sinnvoll, dass weiterhin Widerspruch gegen solche abstrusen Strafbefehle eingelegt wird und das wir uns gemeinsam gegen diese repressive Taktik der Freiburger Behörden wehren. Denn Protest und Blockaden gegen derlei reaktionäre Zusammenschlüsse ist wichtig und legitim“ verdeutlicht Jannis Blindler.

Bereits am 17.September, wieder ab 10 Uhr vor dem Amtsgericht, steht ein weiterer Prozesstermin an. Auch hier rufen wir zu Solidarität mit den Betroffenen und einer kritischen Prozessbeobachtung auf.
Vor Prozessbeginn wird außerdem ab 9.30 Uhr eine Kundgebung vor dem Gericht stattfinden.

Kundgebung & Prozessbeobachtung | 17.September | ab 9.30 Uhr |
Amtsgericht Freiburg | Holzmarkt 2

Informationen und Neuigkeiten unter:
https://antirepfreiburg.wordpress.com/