Freitag, 14.02.2014
Stuttgart. Die Rote Hilfe Stuttgart hat Soli­da­ri­täts­er­klä­rung verfasst, die wir unter­schrie­ben haben. Anlass sind meh­rere Straf­ver­fah­ren gegen Akti­vis­tIn­nen, die im Februar 2011 gegen einen Nazi­auf­marsch in Dres­den auf die Straße gin­gen. Die Staats­an­walt­schaft wirft den Betrof­fe­nen Land­frie­dens­bruch und wei­tere Straf­ta­ten vor. In einem Fall strengt die Behörde ein Ver­fah­ren unter dem Tat­vor­wurf „ver­such­ter Tot­schlag“ an. Dem Anti­fa­schist wird vor­ge­wor­fen Pyro­tech­nik ein­ge­setzt zu haben. Bereits in den kom­men­den Wochen ste­hen zwei Gerichts­ver­hand­lun­gen in die­sem Kon­text an. Da nach Jugend­straf­recht ver­han­delt wird, ist die Öffent­lich­keit in Bei­den Ver­hand­lun­gen aus­ge­schlos­sen. Den­noch rufen Unter­stüt­ze­rIn­nen für den 19. Februar und den 5. März jeweils um 8:30 Uhr zu Kund­ge­bun­gen vor Ver­hand­lungs­be­ginn auf.