Samstag, 21.12.2013
Karlsruhe. Bereits im Oktober hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einen Antifaschisten in letzter Instanz vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und des Verstoßes gegen das Uniformverbot freigesprochen. Dieses Urteil ist nicht nur erfreulich für den betroffenen Antifaschisten, sondern hat enorme Bedeutung für die gängige Rechtsprechung Karlsruher Gerichte. In der Vergangenheit hatte sich besonders das Landgericht Karlsruhe immer wieder dadurch hervorgetan, das Tragen schwarzer Kapuzenpullover oder Jacken auf Versammlungen als „Schwarzen Block“ und damit grundsätzlich als ein Verstoß gegen das Uniformverbot zu verurteilen. Dieser Praxis ist durch das Urteil des Oberlandesgerichts nun vorerst ein Riegel vorgeschoben. Hintergrund des Verfahrens war der Protest gegen die Kundgebung der verurteilten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel zur Abschaffung des Volksverhetzungsparagraphen vor dem Bundesverfassungsgericht am Freitag, den 17. Juni 2011. Bereits im November 2011 war eine Antifaschistin des Vorwurfs der versuchte Versammlungssprengung sowie eines Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot freigesprochen worden. Rote Hilfe schaffen!