Montag, 30.12.2013
Heidelberg. Michael Csaszkòczy war in den Jahren 2004-2007 wegen seines Engagements in einer antifaschistischen Gruppe nicht als Lehrer eingestellt worden. Dieses erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim letztinstanzlich als grundrechtswidrig. 2009 war das baden-württembergische Kultusministerium zur Wiedergutmachung des entstandenen materiellen Schadens verpflichtet worden. Gegen seine fortgesetze Bespitzelung klagt der mittlerweile verbeamtete Realschullehrer. Nun haben haben Bundes- und Landesinnenministerium Sperrerklärungen erlassen, die verhindern sollen, dass die zuständigen Gerichte Einsicht weite Teile der Akten erhalten. Vom Bundesverfassungsschutz sollen z.B. nur 80 von 1300 Seiten ungeschwärzt einsehbar sein. Radio Dreyeckland führte Ende November ein Interview über die Sperrerklärungen und seine fortgesetzte Bespitzelung mit Michael Csaszkòczy.