Samstag, 10.01.2015.
Dresden. Der Antifaschist, dem vorgeworfen wurde mit den Worten “Kommt nach Vorne” per Megafon zu Straftaten aufgerufen und diese angeleitet zu haben, wurde in den Hauptanklagepunkten freigesprochen. Anfang 2013 war er noch zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung kamen die haarsträubenden Ermittlungsmethoden der Dresdener Cops zutage: Videos waren zurecht geschnitten worden, Fotos und andere Videoaufnahmen der Polizei fehlten vollständig in den Akten, Polizeizeugen hatten in Ihren Aussagen offenbar voneinander abgeschrieben. Daher blieb dem Vorsitzenden Richter des Landgerichts nichts anderes übrig als ihn von den Vorwürfen des schweren und einfachen Landfriedensbruch sowie der Körperverletzung freizusprechen. In der mündlichen Urteilsbegründung legt er sein Urteil folgendermaßen dar: “Man hat sich vorschnell auf ‚den Großen‘ eingeschossen, alles andere wurde ignoriert. … Selbst wenn er jetzt »Nach vorne« gerufen hätte, also selbst wenn er es gewesen wäre – wäre das kein schwerer Landfriedensbruch gewesen. … Er war nicht vorne bei den Gewalttätern dabei und es ist nicht nachzuweisen, dass er von hinten die vorne angeleitet hat. … Man muss eindeutig sagen: Das Video der Polizei ist praktisch nicht brauchbar.” Für die Beleidigung eines Polizisten, der mit einem Schlagstock auf eine am Boden liegende Person einschlug, wurde er aber zu 90 Tagessätzen à 45 €, insgesamt also 4050 €, verurteilt. Die Verteidigung hat angekündigt wegen der Verurteilung zur Beleidigung Revision einzulegen. Mittlerweile hat auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Zur Bewältigung des Verfahrens werden Spenden gesammelt.
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