Freitag, 10.01.2014
Mannheim.  Bereits am 13.Dezember 2013 bestätigte das Landgericht Heidelberg die Beschwerde eines betroffenen Antifaschisten wegen den Hausdurchsuchungen im Oktober in Mannheim. Damit wurde die Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt! Unsere Solidarität gegen ihre Repression!